Worauf muss man als Vermieter beim Erstellen eines Mietvertrags achten? Was auf keinen Fall vergessen werden darf ist hier für Sie aufgelistet:

 

  • Die Parteien: Wer vermietet an wen?
  • Die Mietdauer: Bei befristeten Verträgen darf der Mieter laut MRG im 13. Monat kündigen. Bei unbefristeten Verträgen kommt es meist zu Sonderregelungen.
  • Der Mietgegenstand: Jeder vermietete Raum, sowie Mitbenutzungsrechte wie beispielweise Gärten sollen klar formuliert sein.
  • Die Kaution: Sie dient als Ausfallsrücklage für Vermieter und beträgt meist drei Bruttomonatsmieten, sie darf bis zu maximal sechs Bruttomonatsmieten erhöht werden.
  • Die Monatsmiete: damit der Mieter nachvollziehen kann wie sich die gesamte Monatsmiete zusammensetzt, wird eine genaue Aufteilung des Mietzinses empfohlen.
  • Die Unterschiede im MRG: Ob es sich um einen Altbau (errichtet vor 1953) oder einen Neubau handelt, ist deshalb so wichtig, da es viele Unterschiede im Mieterschutz gibt. Um den Mieterschutz zu stärken sind im Altbau beispielsweise Kündigungsbedingungen bei unbefristeten Verträgen deutlich erschwert.
  • Der Kündigungsverzicht: Bei unbefristeten Mietverträgen, darf der Mieter auch schon vor dem ersten Jahr kündigen. Um dem entgegenzuwirken, kann der Vermieter einen beliebig langen Kündigungsverzicht in den Vertrag schreiben.
  • Die Erhaltungspflichten: Gerade die Küche, Klimageräte sowie technische Geräte sind Standards, in denen Mietern die Erhaltung vorgeschrieben wird.