Der Vermieter muss eine Wohnung so übergeben, dass sie vom Mieter als solche genutzt werden kann. Wenn der Mieter die Wohnung gänzlich oder teilweise nicht verwenden kann, weil in etwa der Fußboden eingebrochen ist, dann muss er entweder die Miete gar nicht oder teilweise nicht zahlen. Das gilt auch, wenn der Mietgegenstand ohne Verschulden des Vermieters nicht verwendet werden kann.