Immobilienbesitzer bzw. Vermieter müssen das Stiegenhaus desinfizieren. Allerdings muss die Hausverwaltung Maßnahmen so treffen, dass diese machbar und wirtschaftlich sind, wie die Tageszeitung die Presse berichtet. Das Desinfizieren von Stiegenhäusern und Flächen im Innenraum des Hauses sei, in einem gewissen Rahmen, vertretbar. Eine tägliche Desinfektion ist aber nicht nötig, denn dies würde wiederum den Rahmen der Mehrkosten für die Hausverwaltung sprengen. Mieter und Bewohner des Hauses müssen sich mit einer Desinfektion in angemessenen Intervallen zufriedengeben und werden auch selbst dazu aufgerufen, für Sauberkeit an Türklingeln, Lichtschaltern oder Türgriffen zu sorgen.