Auch wenn der Mieter nicht zahlt, ist es schwer ihn zu kündigen. Mit der Einbringung der Räumungsklage allein ist es noch nicht getan. Zahlt der Mieter nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist, bedeutet das noch keine Auflösung des Mietvertrages sondern der Vermieter muss zusätzliche Schritte setzen, um den Mietvertrag aufzulösen. In diesem Fall hat sogar der Vermieter die Kündigung des Mietvertrages nach dem Verstreichen der Nachfrist der Räumungsklage ausgesprochen. Leider aber hat der Mieter den Zins kurz bevor ihm die Kündigung per Post zugegangen ist bezahlt und der OGH hat daher entschieden, dass Mietvertrag der aufrecht bleibt. Damit wurde der Grundsatz Mahnung, Nachfristgewährung und Auflösungserklärung gewahrt. Dem Vermieter ist damit nicht geholfen. Er kommt zwar zu seinem Geld, kann aber einen unzuverlässigen Mieter nur schwer loswerden und hat zudem noch einen beträchtlichen Aufwand.