Die Regierung hat ein Delogierungsverbot ausgesprochen, für Mieter die aufgrund der Krisenzeit Schwierigkeiten haben die Miete zu bezahlen, berichtet die Wiener Zeitung.  

Mieter die von Anfang April bis Ende Juni 2020, nicht oder kaum in der Lage sind für Ihre Miete aufzukommen, haben bis 31 Dezember 2020 Zeit, die ausstehende Miete zu bezahlen. Hierbei können seitens der Vermieter bis zu 4% Verzugszinsen verlangt werden. Räumungsverfahren die zwischen April und Juni 2020 anberaumt sind, werden für drei Monate aufgeschoben. Mietverträge können auf Grund der Corona Krise einvernehmlich, zwischen Mieter und Vermieter, verlängert werden.