Eigenbedarf ist bei Vermietern in Österreich ein großes Thema. Doch wie funktionieren Eigenbedarfskündigungen überhaupt? Und was müssen Vermieter dabei besonders beachten?

Vorkurzem sorgte ein deutscher Immobilienbesitzer für viel Aufsehen. Er wollte seine vier Mieter kündigen mit der Begründung, dass er all seine Wohnungen für sich alleine benötigt. Er meinte er bräuchte Platz für seine Bibliothek und seine zukünftigen Gäste. Der Besitzer konnte sich mit drei von den vier Mietern einigen, doch mit einer Mieterin folgte ein Rechtsstreit. Schließlich einigten sich Vermieter und Mieter auf eine Ablöse.

Auch wenn Eigenbedarfskündigungen in Deutschland mehr Erfolg haben als in Österreich, gibt es auch bei uns immer wieder Mieterschützer, die mit Eigenbedarfskündigungen zu tun haben. Gerade bei Altverträgen spielt dieses Thema eine große Rolle, denn immer wieder verlieren Mieter durch Eigenbedarfskündigungen günstige Altverträge. Die Angst davor ist unter österreichischen Mietern deshalb so groß, da dringender Eigenbedarf hierzulande ein geltender Kündigungsgrund ist. Doch so einfach wie viele womöglich denken, ist eine Eigenbedarfskündigung in Österreich gar nicht. Vermieter haben dabei folgendes besonders zu beachten: Ist nämlich der Eigenbedarf durch den Vermieter selbstverschuldet, hat er vor Gericht wenig bis keine Chance. Das wäre der Fall, wenn der Vermieter in den vergangenen Jahren freiwerdende Wohnungen neu an andere vermietet hat, anstatt diese für sich selbst oder für Angehörige zu nutzen.

 

Beispiele die als dringender Bedarf gelten, wären:

  • Verwandte die für das Studium vom Land in die Stadt ziehen.
  • Töchter oder Söhne, die mit dem Partner in eine eigene Wohnung ziehen möchten.

Viele Vermieter und Mieter bevorzugen eine außergerichtliche Einigung, einem Gerichtsprozess. Verliert man nämlich, so müssen auch die gegnerischen Prozesskosten gezahlt werden und das kann ein großes finanzielles Risiko darstellen.